Die EU KI-VO schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für den sicheren und transparenten Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der EU. Ziel ist es, Vertrauen in KI zu stärken und Nutzerinnen und Nutzer vor Täuschung zu schützen, wo KI-Inhalte erzeugt oder verändert werden. Am 02. August 2026 tritt eine Kennzeichnungspflicht von KI-generierten oder KI-manipulierten Audio-, Bild- und Videoinhalten nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO in Kraft.
Diese Umsetzungshilfe stellt die gemeinsame Sichtweise der Radiowerbebranche dar und ist rechtlich nicht verbindlich.


